Und da platzt mir die Hutschnur. Die ekelhafte Scheinheilgkeit mit der Cannabis Konsumenten mit voller Härte, als wäre man mit 1,8‰ Auto gefahren. Tausende Euro Schaden bei einem Realitätsfernen Grenzwert. Der Grenzwert von THC liegt Äquivalent zu 0,001‰ Alkohol.
Das Ärzteblatt hat 2000 schon zu dem Thema Final Stellung bezogen:
Ergebnis: Das Fahrverbot nach Cannabis Genuss ist medizinisch a posteriori nicht zu begründen, ebenso nicht die Progibitionsbestrebungen.